Diese Seite beschreibt, wie ..:: paddy – das private blog ::.. die Barrierefreiheitsanforderungen an die Dienstleistungen auf paddy.blog erfüllt, wie es das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, Anlage 3) verlangt.
Wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Die Website orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in Stufe AA und an der harmonisierten Norm EN 301 549.
Diese Website ist mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit teilweise vereinbar. Die Ausnahmen sind unten aufgeführt.
Hilfen zur Barrierefreiheit auf dieser Website
Ein Knopf auf jeder Seite öffnet ein Panel zur Barrierefreiheit. Ihre Auswahl wird nur in Ihrem Browser gespeichert und gilt seitenübergreifend. Das Panel bietet:
- Größerer Text
- Zeilenabstand
- Textabstand
- Textausrichtung
- Lesbare Schrift
- Legasthenie-Schrift
- Lesemaske
- Überschriften hervorheben
- Links hervorheben
- Fokusrahmen
- Großer Mauszeiger
- Tooltips
- Bilder ausblenden
- Animationen anhalten
- Graustufen
- Sättigung
- Kontrast
- eine Übersicht über Überschriften, Seitenbereiche und Links mit direktem Sprung dorthin
- einen Link „Zum Inhalt springen“ beim ersten Druck auf die Tab-Taste
Das Panel lässt sich auch mit dem Tastenkürzel Alt+Umschalt+A öffnen, auf dem Mac mit option/alt+Umschalt+A.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 1. Januar 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte in barrierefreier Form? Bitte wenden Sie sich an uns:
E-Mail: we*******@***dy.blog
Marktüberwachungsbehörde
Sind Sie der Ansicht, dass unsere Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
ko*****@***************ei.de